beruf-Cluster · Priorität 91

Tischler/in in Holzverarbeitung: Holz schleifen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Tischler/in in Holzverarbeitung am konkreten Ablauf „Holz schleifen“ ein. Im Mittelpunkt stehen holzoberflächen glätten und vorbereiten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Maschinenintegrierte Absaugung verwenden und Staub nicht trocken abblasen.
  • Arbeitsmittel: Schleifmaschine, Absaugung
  • Arbeitsumgebung: Holzwerkstatt
  • Betroffene Personen: Tischler/innen und Reinigungspersonal

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Holzstaub

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Holzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Sägen, Schleifen und Absaugen von Holz.

  • Hand-Arm-Vibrationen

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hand-Arm-Vibrationen bezeichnet die konkrete Ausprägung an handgeführten vibrierenden Werkzeugen.

  • Lärm

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Lärm bezeichnet die konkrete Ausprägung an Maschinen, Werkzeugen, Musik- und Verkehrsarbeitsplätzen.

Regeln und Pflichten

Dokumente und Nachweise

  • Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Holz schleifen
  • vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
  • nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
  • nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Unterweisung vorbereiten