beruf-Cluster · Priorität 95

Schweißer/in in Metallbau: Lichtbogenschweißen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Schweißer/in in Metallbau am konkreten Ablauf „Lichtbogenschweißen“ ein. Im Mittelpunkt stehen metallteile thermisch fügen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Rauch an Entstehungsstelle erfassen und Bereich gegen Strahlung und Funken abschirmen.
  • Arbeitsmittel: Schweißgerät, Absaugung, Abschirmung
  • Arbeitsumgebung: Schweißarbeitsplatz oder Baustelle
  • Betroffene Personen: Schweißende und Personen im Umfeld

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Schweißrauch

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Schweißrauch bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen und thermischen Trennen.

  • Künstliche optische Strahlung

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Künstliche optische Strahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen, Lasern, UV-Härten und an intensiven Lichtquellen.

  • Heißarbeiten

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Heißarbeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen, Trennen, Löten und Schleifen.

Regeln und Pflichten

  • ArbMedVV: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Für die GBU bedeutet das: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • OStrV: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

    Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Begrenzung künstlicher optischer Strahlung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände

    Für die GBU bedeutet das: Branderkennung, Löschmittel und Brandschutzhelfer. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition

    Für die GBU bedeutet das: Inhalative Exposition und Wirksamkeitsnachweis. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Lichtbogenschweißen
  • vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
  • nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
  • nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
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