beruf-Cluster · Priorität 95
Schweißer/in in Metallbau: Lichtbogenschweißen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Schweißer/in in Metallbau am konkreten Ablauf „Lichtbogenschweißen“ ein. Im Mittelpunkt stehen metallteile thermisch fügen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Rauch an Entstehungsstelle erfassen und Bereich gegen Strahlung und Funken abschirmen.
- Arbeitsmittel: Schweißgerät, Absaugung, Abschirmung
- Arbeitsumgebung: Schweißarbeitsplatz oder Baustelle
- Betroffene Personen: Schweißende und Personen im Umfeld
Tätigkeiten
- Lichtbogenschweißen
Metallteile thermisch fügen
- Chemikalien umfüllen
Stoffe zwischen Gebinden oder Anlagen übertragen
- Gefahrstoffe lagern
Gebinde geordnet und verträglich bevorraten
Gefährdungen
- Schweißrauch
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Schweißrauch bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen und thermischen Trennen.
- Künstliche optische Strahlung
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Künstliche optische Strahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen, Lasern, UV-Härten und an intensiven Lichtquellen.
- Heißarbeiten
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Heißarbeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen, Trennen, Löten und Schleifen.
Regeln und Pflichten
- ArbMedVV: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Für die GBU bedeutet das: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- OStrV: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Begrenzung künstlicher optischer Strahlung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände
Für die GBU bedeutet das: Branderkennung, Löschmittel und Brandschutzhelfer. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition
Für die GBU bedeutet das: Inhalative Exposition und Wirksamkeitsnachweis. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Lichtbogenschweißen
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit