branche-Cluster · Priorität 24

Montagefachkraft in Bau und Instandhaltung: Hubarbeitsbühne bedienen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Montagefachkraft in Bau und Instandhaltung am konkreten Ablauf „Hubarbeitsbühne bedienen“ ein. Im Mittelpunkt stehen personen zu erhöhten arbeitsstellen bringen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Aufstellbedingungen, Tragfähigkeit, Hindernisse und Notablass vor Einsatz prüfen.
  • Arbeitsmittel: Hubarbeitsbühne, Rückhaltesystem, Einweiser
  • Arbeitsumgebung: Innen- oder Außenbereich mit Hindernissen
  • Betroffene Personen: Bedienende und Bodenpersonal

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen

    Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.

  • Quetsch- und Scherstellen

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Quetsch- und Scherstellen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Türen, Pressen, Hubwerken und beweglichen Baugruppen.

  • Arbeiten in der Nähe von Hochspannung

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Arbeiten in der Nähe von Hochspannung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Freileitungen, Bahnstrom und Schaltanlagen.

Regeln und Pflichten

  • TRBS 1203: Zur Prüfung befähigte Personen

    Für die GBU bedeutet das: Qualifikation und Erfahrung prüfender Personen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 101-005: Hochziehbare Personenaufnahmemittel

    Für die GBU bedeutet das: Planung und Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
  • Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
  • Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Hubarbeitsbühne bedienen
  • vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
  • bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
  • nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten
Unterweisung vorbereiten