branche-Cluster · Priorität 28

Krankenhausreiniger/in in Krankenhaus: Isolationszimmer reinigen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Krankenhausreiniger/in in Krankenhaus am konkreten Ablauf „Isolationszimmer reinigen“ ein. Im Mittelpunkt stehen kontaminierte patientenumgebung hygienisch aufbereiten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Erregerbezogene Reihenfolge, PSA-Ablegen und Abfallweg vor Betreten festlegen.
  • Arbeitsmittel: Reinigungswagen, Einmalmaterial, Abfallbehälter
  • Arbeitsumgebung: Isolationsbereich
  • Betroffene Personen: Reinigungskräfte und Pflegepersonal

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt bezeichnet die konkrete Ausprägung bei engem Kontakt, Husten und aerosolbildenden Maßnahmen.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

  • Biologisch kontaminierter Abfall

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Biologisch kontaminierter Abfall bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sammlung, Sortierung und Entsorgung.

Regeln und Pflichten

  • IfSG: Infektionsschutzgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Infektionshygiene und Belehrungen bei bestimmten Lebensmittel- und Gesundheitstätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • BioStoffV: Biostoffverordnung

    Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Schutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 112-189: Benutzung von Schutzkleidung

    Für die GBU bedeutet das: Auswahl und Benutzung von Schutzkleidung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
  • Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
  • Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Isolationszimmer reinigen
  • vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
  • bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
  • nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Unterweisung vorbereiten