branche-Cluster · Priorität 55

Industriereiniger/in in Industrie: Industrieanlage absaugen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Industriereiniger/in in Industrie am konkreten Ablauf „Industrieanlage absaugen“ ein. Im Mittelpunkt stehen staub und produktionsreste sicher entfernen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Für Stoff und Ex-Zone zugelassenen Sauger einsetzen; Trockenkehren und Abblasen verbieten.
  • Arbeitsmittel: Industriesauger, leitfähiges Zubehör
  • Arbeitsumgebung: Produktionsanlage
  • Betroffene Personen: Industriereinigung und Betreiberpersonal

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Brennbare Stäube

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Stäube bezeichnet die konkrete Ausprägung in Absaugungen und bei Holz-, Mehl-, Metall- oder Kunststoffstaub.

  • Quarzstaub

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.

  • Elektrostatische Aufladung

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Elektrostatische Aufladung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umfüllen, Fördern und an isolierenden Materialien.

Regeln und Pflichten

Dokumente und Nachweise

  • Objekt- und tätigkeitsbezogene GBU
  • Produktliste, Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Reinigungs-, Freigabe- oder Ereignisprotokoll

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Industrieanlage absaugen
  • vor neuem Objekt, Verfahren oder Reinigungsprodukt
  • bei Sonderreinigung, Kontamination oder abweichender Oberfläche
  • nach Hautreaktion, Chemikalienkontakt oder Rutschereignis
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