branche-Cluster · Priorität 34

Notfallsanitäter/in in Rettungsdienst: Rettungseinsatz durchführen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Notfallsanitäter/in in Rettungsdienst am konkreten Ablauf „Rettungseinsatz durchführen“ ein. Im Mittelpunkt stehen patienten notfallmedizinisch versorgen und transportieren, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Einsatzstelle zuerst sichern und Teamkommunikation für Transport und Gewaltlagen festlegen.
  • Arbeitsmittel: Rettungsfahrzeug, Trage, Medizinprodukte
  • Arbeitsumgebung: Verkehr, Einsatzstelle und Fahrzeug
  • Betroffene Personen: Rettungsdienst, Patient/innen und Dritte

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kreuzungen, Ladezonen und gemeinsamen Verkehrswegen.

  • Nadelstich- und Schnittverletzungen

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.

  • Hohe emotionale Anforderungen

    Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Hohe emotionale Anforderungen bezeichnet die konkrete Ausprägung in Pflege, Beratung, Rettung und Beschwerdebearbeitung.

Regeln und Pflichten

  • ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen

    Für die GBU bedeutet das: Betriebliche Mittel, Räume und Kennzeichnung der Ersten Hilfe. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

    Für die GBU bedeutet das: Grundorganisation, Unterweisung, Erste Hilfe und PSA. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
  • Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
  • Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Rettungseinsatz durchführen
  • vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
  • bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
  • nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Unterweisung vorbereiten